Bewohner, die sich nicht an die unten aufgeführten Regeln halten, werden
sofort der Wohnung bzw. des Hauses verwiesen, völlig unabhängig von einer vereinbarten Mietlaufzeit !!!
- Rauchen und Alkoholgenuss ist in den Wohnungen verboten. Bei Zuwiderhandlung ist eine spezielle Reinigung der Räume und das erneute Streichen notwendig. Diese
Kosten werden dem Mieter berechnet. Als Vermieter behalten wir uns die sofortige fristlose Kündigung vor.
- Das Trocknen von Wäsche in den Schlafräumen ist nicht gestattet (zu hohe Feuchtigkeitsbildung = Schimmel. Fehlendes oder falsches
Lüftungsverhalten = Schimmelbildung. Für die Kosten der Beseitigung möglicher Schimmelbildung haftet der Mieter / die Mieterin
- Die Wohnungen befinden sich in Wohnhäusern. Die Mieter haben sich ruhig zu verhalten und Rücksicht auf die anderen Bewohner zu nehmen.
- Im Treppenhaus ist das Abstellen von Müll, Schuhen o.ä. verboten.
- Das Musikhören hat in Zimmerlautstärke zu erfolgen.
- Die Mieter verpflichten sich die Wohnung während der Mietdauer wöchentlich selbst zu reinigen.
- Die Mieter verpflichten sich das Treppenhaus sauber zu halten, welches sie benutzen.
- Die Mieter haben das Licht in den Wohnungen/Kellern/Waschräumen auszuschalten, wenn sie diese verlassen.
- Die Mieter haben zu prüfen, dass kein Wasser in Küche und Bad läuft, wenn diese die Wohnung verlassen.
- Die Mieter haben die Heizkörper zurückzudrehen, wenn sie nicht vor Ort sind.
- Die Bewohner haben in den Wohnräumen täglich stoßzulüften. Schimmelbildung durch eine falsche Nutzung / fehlende Lüftung, die durch die Mieter verursacht wird, wird
den Mietern nach Beseitigung/Sanierung berechnet.
- Vorhandene Wascheinrichtungen sind nach Anleitung und gegen Entgelt zu nutzen.
- Die Mieter haben den entstehenden Müll ordungsgemäß zu trennen. Papier hat in die blauen Tonnen entsorgt zu werden, Verpackungs- u. Plastikmüll in die gelben
Tonnen und der restliche Müll, Hygieneartikel haben in der schwarzen Tonne und Essensreste/Lebensmittel in der braunen Tonne entsorgt zu werden. Sollten Fehlbefüllungen erfolgen, haben die Mieter die
Kosten für eine erneute Leerung zu tragen.
- Glasabfall hat zu den öffentlichen Glascontainern in der Nähe gebracht zu werden. Glasmüll darf nicht im sonstigen Müll entsorgt werden!
- Die Mieter haben das Mobiliar ordentlich zu behandeln. Bei Beschädigungen hat der Mieter dieses Mobiliar zu ersetzen. Das Mobiliar darf nicht von den
Mietern eigenmächtig abgebaut und aufgebaut werden bzw. von dem vorgesehenen Platz entfernt werden.
- Wohnungen sind nur mit der vereinbarten Personenanzahl zu belegen. Eine Überbelegung/Untervermietung führt zur sofortigen Kündigung und Räumung der
Wohnung.